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Pluimers Dämmung GmbH

Kostenlose Dämmungsberatung, Bodendämmung, Realisatie..., Dachdämmung
Adresse / Anfahrt
Eper Straße 16
48599 Gronau (Westf.)
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-03-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2007. Gegenstand: Der Handel mit und die Verarbeitung von Isolations- und Verpackungsmaterial aus Kunststoffen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pluimers, Jenneken, geb. Pluimers, Rijssen / NL, *05.01.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-07-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Pluimers Dämmung GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.06.2017 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 13.06.2017 mit der Pluimers Dämmung GmbH mit Sitz in Gronau und der S & L Polyurethantechnik GmbH in Gronau (Amtsgericht Coesfeld HRB 11957) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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