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KWP GmbH

Folienproduzent, Spezialverpackunge, ISO-Klasse..., Reinraum, GMP-Class, Staticare®, Reinraumverpackungen, Cleanroom-Master®, Reinheit, Reinraumverpackung
Adresse / Anfahrt
Robert-Bosch-Straße 10
63584 Gründau
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-08-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2008. Gegenstand: Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin bei der KWP Kunststoff-Werk-Plur GmbH & Co. KG mit Sitz in 63571 Gelnhausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Plur, Andreas, Gelnhausen, *07.08.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-11-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Gründau beschlossen. Neuer Sitz: Gründau. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Str. 10, 63584 Gründau.

2019-05-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der KWP Kunststoff-Werk-Plur GmbH & Co. KG, Gründau und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlage) beschlossen. Desweiteren wurden die §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. KWP GmbH. Herstellung und Vertrieb von Kunststoffen und Verpackungen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.

2019-05-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der KWP Kunststoff-Werk-Plur GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Gründau verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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