2010-08-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2010. Geschäftsanschrift: Silbergrund 23, 98528 Suhl. Gegenstand des Unternehmens: Marketing und Vertriebsberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Kändler, André, Suhl, *01.09.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-11-11: Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung der Firma André Kändler eK mit dem Sitz in Suhl (Amtsgericht Jena HRA 501848) und die Änderung des § 6 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 05.10.2010 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag und der Ausgliederungserklärung des übertragenden Untenehmens vom 05.10.2010 das gesamte Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens André Kändler eK mit dem Sitz in Suhl (Amtsgericht Jena HRA 501848) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.