2010-10-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.07.2010. Geschäftsanschrift: Braunstr. 14, 38112 Braunschweig. Gegenstand: Planung und Errichtung von Bauvorhaben jeglicher Art, insbesondere als Generalübernehmer oder als Generalunternehmer sowie alle sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung und Abwicklung von Bauvorhaben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mahnke, Ralph, Vordorf, *25.11.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-06-21: Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) durch Streichung des bisherigen Absatz 3 sowie durch Streichung des bisherigen § 16 (Wettbewerbsklausel) beschlossen.
2013-09-19: Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 43.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der HaBaKom GmbH in Braunschweig (AG Braunschweig HRB 202609) beschlossen.
2013-09-19: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HaBaKom GmbH mit Sitz in Braunschweig (AG Braunschweig HRB 202609) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.