2009-11-19: 6, 77723 Gengenbach).Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2008 hat die Änderung der Satzung insbesondere in § 1 (Name des Vereins), § 13 (Vertretungsbefugnis des Vorstands) und Neufassung er Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Der Verein wird durch den Zunftmeister und den Kanzler je alleine, durch den Säckelmeister und dem Sekretarius (ehemals: Zunftschreiber) nur gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich gem. § 26 BGB vertreten.
2010-01-11: Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2009 hat die Änderung der Satzung in § 3(Ausschließlichkeit und Ausgaben), § 4 (Überliefertes Gengenbacher Fastnachtsbrauchtum) und Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.