2010-05-10: Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Kesselring, Marc, Ettenheim, *30.06.1981; Lasch, Frank, Offenburg, *06.05.1956, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-07-29: Nicht mehr Geschäftsführer: Kesselring, Marc, Ettenheim, *30.06.1981.
2017-12-27: Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2017 mit Nachtrag vom 22.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Pollok Finanz GmbH. Sitz verlegt; nun: Rheinau. Neue Geschäftsanschrift: Rheinstraße 5, 77866 Rheinau. Nicht mehr Geschäftsführer: Lasch, Frank Clemens, Offenburg, *06.05.1956. Bestellt als Geschäftsführer: Pollok, Michael, Rheinau, *23.01.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-07-13: Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens Michael Pollok e.K. Finanzdienstleistungen, Rheinau als Inhaber der Firma "Michael Pollok e.K. Finanzdienstleistungen", Rheinau (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 705531) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Pollok, Michael, Rheinau, *23.01.1960 hat als Inhaber der Firma "Michael Pollok e.K. Finanzdienstleistungen", Rheinau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 705531) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.07.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.