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PolyCons GmbH Schlauchtechnik

Adresse / Anfahrt
Hummerich 13
53859 Niederkassel
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2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2014-06-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.04.2014. Geschäftsanschrift: Josef-Kitz-Straße 30, 53840 Troisdorf . Gegenstand: Der Handel mit und die Produktion von Kunststoffprodukten. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Braun, Benedikt, Niederkassel, *14.02.1986, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-07-03:
Geschäftsführer: Nürnberger, Lukas, Niederkassel., *10.03.1996, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Braun, Benedikt, Niederkassel, *14.02.1986.

2016-08-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2016 hat die Änderungen des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1. und in Ziffer 3. und mit ihnen die Änderung der Firma sowie die Erhöhung des Stammkapitals von 500,00 EUR um 24.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: PolyCons GmbH Schlauchtechnik. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.

2018-12-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Troisdorf nach Niederkassel beschlossen. Neuer Sitz: Niederkassel. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hummerich 13, 53859 Niederkassel.

2021-10-26:
Das Registergericht hat festgestellt, dass die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft aufgrund einer Gewerbeuntersagung des Rhein-Sieg-Kreises vom 17.10.2019 nicht befugt ist, das Gewerbe 'Handel mit Kunststoffprodukten' sowie alle anderen Gewerbe auszuüben. Damit handelt es sich bei der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister um eine unzulässige Eintragung, die nach § 395 FamFG von Amts wegen zu löschen ist.Einwände gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 1 Monat geltend zu machen, andernfalls die Löschung erfolgen wird.Einzulegen ist der Widerspruch bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg, und zwar entweder schriftlich in deutscher Sprache oder mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Der Widerspruch ist binnen der in der Verfügung bestimmten Frist einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei dem Amtsgericht Siegburg eingeht, auch wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung an die Beteiligten. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Sofern die Löschung noch nicht erfolgt ist, kann der Widerspruch auch noch nach Ablauf der Frist eingelegt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch ist zu unterzeichnen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben.

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