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Pongs Textil GmbH

Geschäftsart, Teillieferung, Teillieferungen..., Geschäftsname, Bestellinformation, Gesamtbewertungen, Pauschalbetrag
Adresse / Anfahrt
Boschstraße 2
48703 Stadtlohn
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
16x HR-Bekanntmachungen:

2006-01-20:
Vertretungsbefugnis ist erweitert bezüglich Geschäftsführer: Lautenbauch, Adam, Neuss, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2006-01-20:
Die Gesellschafterversammlung hat am 22.12.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 1.200.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 613.550,26 um EUR 49,74 auf EUR 613.600, 00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern.

2006-02-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 245.400,00 EUR auf nunmehr 859.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der TRITEX Textil Produktions GmbH (Amtsgericht Coesfeld HRB 4013) beschlossen.

2006-02-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.12.2005 mit der TRITEX Textil Produktions GmbH mit Sitz in Stadtlohn (Amtsgeriocht Coesfeld HRB 4013) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-07-13:
Bestellt zum: Geschäftsführer: Lautenbach, Bernd Peter, Stadtlohn, *18.02.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2006-09-21:
Prokura erloschen: Wening, Josef, Ahaus, *13.04.1945. Prokura geändert, nunmehr Einzelprokura: Rosery, Klaus, Borken, *08.12.1949.

2012-09-13:
Nicht mehr Geschäftsführer: Lautenbach, Adam, Neuss-Üdesheim, *10.07.1935.

2014-08-25:
Der mit der Arthur Pongs Textil GmbH & Co.KG, Stadtlohn (AG Coesfeld HRA 2739) am 08.09.1993 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 04.07.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2014 hat der Änderung zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2014-12-18:
Prokura erloschen: Rosery, Klaus, Borken, *08.12.1949.

2015-04-10:
Einzelprokura: Zwiener, Franz Josef, Ahaus, *10.02.1959.

2015-10-02:
Einzelprokura: Welling, Hans-Hermann, Ochtrup, *24.10.1958.

2018-11-30:
Prokura erloschen: Welling, Hans-Hermann, Ochtrup, *24.10.1958; Zwiener, Franz Josef, Ahaus, *10.02.1959. Einzelprokura: Aydeniz, Andre Marc, Essen, *25.02.1968; Lautenbach, Helena Marzena, Düsseldorf, *02.12.1967.

2019-09-06:
Prokura erloschen: Aydeniz, Andre Marc, Essen, *25.02.1968.

2020-12-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung des Geschäftsjahres beschlossen.

2021-12-06:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.12.2021 mit der Arthur Pongs Textil GmbH & Co. KG mit Sitz in Stadtlohn (Amtsgericht Coesfeld HRA 2739) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-12-09:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Arthur Pongs Textil GmbH & Co. KG am 07.12.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

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