2016-04-01: Die Rubinheart Productdevelopment GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-07-08: Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. Geändert, nun: Liquidator: Popp-Pschorr, Blanca, München, *14.01.1957, einzelvertretungsberechtigt. wenn und solange kein weiterer Liquidator bestellt ist. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pschorr, Albert, München, *21.02.1954. Die Gesellschaft ist aufgelöst.