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Poppe & Gerlach innovative Bürotechnik GmbH

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Adresse / Anfahrt
Schönhauser Allee 10-11
10119 Berlin
2x Adresse:

c/o: Roger Bach
Grellstraße 6b
10409 Berlin


Flachbau
Grellstraße 7
10409 Berlin


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2017-08-22:
Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Poppe, Klaus; Prokura: 1. Schindler, Werner Karl, *06.05.1949, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken

2019-02-20:
Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Gerlach, Andreas; Geschäftsführer: 3. Reuther, Enrico, *29.06.1976, Ludwigsfelde OT Ahrensdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Schindler, Werner Karl; 2. Gerlach, Andreas, *27.10.1953, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken

2019-04-25:
Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Reuther, Enrico; Geschäftsführer: 4. Gerlach, Andreas, *27.10.1953, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Gerlach, Andreas

2020-01-29:
Geschäftsführer: 5. Wäger, Frank, *28.10.1967, Kiel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Gerlach, Andreas

2020-02-21:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die L und M Büroinformationssysteme GmbH mit dem Sitz in Flintbek (Amtsgericht Kiel, HRB 809 Kl) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2020-03-03:
Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 28.02.2020 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRB 809) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.