2011-03-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.02.2011. Geschäftsanschrift: Heidelberger Straße 49, 74746 Höpfingen. Gegenstand: Der Handel mit EDV- und Elektronikartikeln aller Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Handel mit Waren aller Art im Wege des Fernabsatzes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Popp, Daniel, Höpfingen, *12.04.1986, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-06-28: Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.
2016-07-20: Mit der "Popp-PC GmbH & Co. KG", Höpfingen wurde am 15.06.2016 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 15.06.2016 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2020-06-17: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.06.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Poppstar Verwaltung GmbH", Höpfingen (Amtsgericht Mannheim HRB 711442) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-06-21: Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.
2021-07-02: Der zwischen der Gesellschaft und der "Popp-PC GmbH & Co. KG", Höpfingen am 15.06.2016 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 30.06.2021/01.07.2021 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2021-07-02: Der zwischen der Gesellschaft und der "Popp-PC GmbH & Co. KG", Höpfingen am 15.06.2016 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 30.06.2021/01.07.2021 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2021-07-19: Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: Poppstar GmbH.
2021-12-08: Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.