2011-05-11: Geschäftsanschrift: Leonhardistr. 8, 83417 Kirchanschöring-Kirchstein. Bestellt: Geschäftsführer: Portenkirchner, Claudia, Kirchanschöring, *18.04.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-01-06: Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2020 hat die Änderung des § 1 Abs. 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: Portenkirchner & Förg GmbH. Bestellt: Geschäftsführer: Förg, Josef, Tittmoning, *14.03.1985, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Rosshuber, Andreas, Laufen, *06.10.1985.
2021-12-23: Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2021 hat zunächst die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 653,10 EUR und die Änderung des § 3 sowie sodann die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 € zur Durchführung der Verschmelzung mit der Rettenbacher & Förg GmbH mit dem Sitz in Kirchanschöring und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Moosfeld 1, 83417 Kirchanschöring. Neues Stammkapital: 65.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Rosshuber, Andreas Sebastian, Laufen, *06.10.1985, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Rosshuber, Andreas, Laufen, *06.10.1985. Die Rettenbacher & Förg GmbH mit dem Sitz in Laufen (Amtsgericht Traunstein HRB 25732) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.