2011-09-05: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2011 mit der Interstone Natursteinhandel GmbH mit Sitz in Klein-Winternheim (Amtsgericht Mainz, HRB 42166) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-05-30: Von Amts wegen eingetragen: Gerichtlich bestellt als Notgeschäftsführer: Pfafferott, Lutz-Falko, Willich, *02.11.1968, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Pfafferott, Kurt Falko, Kaarst, *12.08.1942.
2022-06-27: Entsprechend § 17 HRV von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 30.05.2022 berichtigt in: Notgeschäftsführer: Pfafferott, Lutz-Falko, Willich, *20.11.1968, einzelvertretungsberechtigt.