2014-09-25: Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des übertragenden Vereins Katholische Sozialstation Mosbach e. V. in Mosbach (Registerblatt Amtsgericht Mosbach, VR 252) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 9. 7. 2014 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 25. 6. 2014 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 25. 6. 2014. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.