2006-08-08: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 29.06.2006 und vom 15.06.2006 ist die Wohnungsbaugenossenschaft "Vaterland" e.G., Potsdam (Amtsgericht Potsdam, GnR 41 P) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-10-02: Nicht mehr Vorstand: 4. Plank, Günter.
2013-01-21: Gegenstand der Firma: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern, verwalten und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenen Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören insbesondere Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtugen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann eine Spareinrichtung für ihre Mitglieder und deren Angehörige im Sinne von § 15 der AO errichten und betreiben. Geschäfte der Spareinrichtung mit Nichtmitgliedern sind nur zulässig, soweit sie mit Angehörigen von Mitgliedern (§ 15 AO) abgeschlossen werden. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 G die Voraussetzungen. Eine Umwandlung von belegten Genossenschaftswohnungen in Eigentumswohnungen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass eine Umwandlung aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Die Beschlussfassung darüber obliegt der Vertreterversammlung. Zur Förderung des Zwecks der Genossenschaft kann sie sich an Gesellschaften und sonstigen Vereinigungen einschließlich der Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Vertretungregelung: Die Genossenschaft wird vertreten durch den Sprecher des Vorstandes gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder gemeinsam durch zwei Vorstandsmitglider oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen. Die Satzung ist am 13.11.2012 ausgenommen §§ 6 und 18 geändert und neu gefasst.
2013-08-07: Die Satzung ist am 27.06.2013 geändert in §§ 11 und 35.
2014-09-18: Die Satzung ist am 30.06.2014 geändert in § 35.
2017-04-04: Prokura: Dölle, André, *30.04.1959, Werder (Havel); Prokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied; Mill, Andreas, *29.01.1963, Potsdam; Prokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
2017-07-17: Nicht mehr Vorstand: Osthoff, Lothar
2017-07-17: Die Eintragung betreffend die Firma ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956 eG