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Poynting GmbH

RFID, WLAN/WiFi, Antennas..., Cables/Misc, Cellular, Patch Antenna, GHz, MHz, BridgePoynt
Adresse / Anfahrt
Geschwister-Scholl-Straße 1
82031 Grünwald
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-10-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.09.2007. Gegenstand des Unternehmens: Verkauf und Vermarktung von elektronischen Produkten, z.B. Antennen für Funkkommunikation, Radio und Fernsehen, drahtlose Daten- und zelluläre Dienste, Spezialantennen zur Überwachung, Kommunikation, Peilung oder für Störzwecke. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Bauer, Herbert, Grünwald, *03.09.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-07-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2009 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Poynting GmbH. Geschäftsanschrift: Geschwister-Scholl-Str. 1, 82031 Grünwald.

2015-11-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2015 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: Conugis Alpha GmbH.

2019-08-13:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Agricolis GmbH mit dem Sitz in Grünwald verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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