2007-09-10: Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma), § 3 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und § 21 (Bekanntmachung) beschlossen. Firma geändert; nun: Prêt Uhren & Schmuck Avantgarde GmbH. Gegenstand geändert; nun: Der Ankauf und Verkauf, Herstellung, Import und Export von Uhren und Schmuck aller Art und Accessoires. Bestellt als Geschäftsführer: Feeser, Rose, Neuenbürg, *11.03.1952, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2007 mit Nachtrag vom 15.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.07.2007 und 23.08.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Prêt Uhren & Schmuck Avantgarde GmbH", Birkenfeld (Amtsgericht Mannheim HRB 502992) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der zwischen der Gesellschaft und der "Prêt Uhren & Schmuck Avantgarde GmbH", Birkenfeld (Amtsgericht Mannheim HRB 502992) am 18.03.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 04.09.2007 ( Eintragungs- und Wirksamkeitsdatum der Verschmelzung) beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-07-12: Nicht mehr Geschäftsführer: Feeser, Rose, Neuenbürg, *11.03.1952.
2014-08-06: Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zinner, Thomas Peter, Pforzheim, *16.06.1950.
2022-01-11: Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Der Ankauf und Verkauf, Export und Vertrieb von Sportartikeln, Uhren und Schmuck aller Art und Accessoires sowie Sport- und Lifestyle-Coaching.