2009-05-08: Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und 9 (Tod eines Gesellschafters) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Oberland Fassadensysteme GmbH. Geschäftsanschrift: In der Alting 15, 90596 Schwanstetten. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Vertrieb, Projektierung und Ausführung von Baumaßnahmen, die Herstellung und die Montage kompletter Fassadenkonstruktionen aus Glas und Metall sowie anderen Materialien mit allen dazugehörenden Komponenten für den anspruchsvollen Hochbau, insbesondere auch der Einbau von Solaranlagen in Fassadenkonstruktionen, sowie die Erbringung von Kunden- und Montagedienstleistungen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR. Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts der Fa. OBERLAND FASSADENSYSTEME GmbH mit dem Sitz in Schwanstetten (AG Nürnberg HRB 18420) begründeten Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerb des Geschäfts durch die Gesellschaft ausgeschlossen.
2015-08-21: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pröchel, Günther, Reit im Winkl, *02.01.1949. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Pröchel, Günther, Reit im Winkl, *02.01.1949.
2017-05-23: Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2017 hat die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen.
2021-03-10: Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2021 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: Pröchel GmbH. Die Herzog Metallbau GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 12200) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 03.02.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-03-09: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Heißler, Christian, Nürnberg, *13.10.1980.