2021-12-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2021. Geschäftsanschrift: In der Hörne 2, 27616 Beverstedt. Gegenstand: Betrieb eines Ingenieurbüros für Fahrzeugtechnik sowie die Vornahme aller Handlungen, die hiermit im Zusammenhang stehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Loch, Ingo, Geestland, *15.12.1969; Loch, Christine, Geestland, *31.12.1971, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-07-19: Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2022 mit Ergänzung vom 30.06.2022 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Ingo Loch e.K., Geestland im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) (Höhe und Einteilung des Stammkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.03.2022 mit Ergänzung vom 30.06.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.03.2022 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Loch Ingo, Geestland, *15.12.1969 unter der Firma Ingo Loch e.K. in Geestland betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.