2014-07-23: Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2014 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Weetbewerbsverbot), 9 (Geschäftsführung und Vertretung) und 14 (Tod eines Gesellschafters) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Praml GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Vertrieb, die Planung, der Service, die Organisation und die Installation von professioneller Energie- und Telekommunikationstechnik in Gebäuden. Die Sun Garant GmbH mit dem Sitz in Ruderting (Amtsgericht Passau HRB 6242) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.