2020-12-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2020 mit Nachtrag vom 03.12.2020. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 11, 79423 Heitersheim. Gegenstand: Die Vermittlung von Versicherungen und Finanzanlagen i. S. d. § 34f Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Büstrich, Christian, Bad Krozingen, *26.02.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-01-29: Die Gesellschafterversammlung vom 05.01.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: Prill-Assekuranz Versicherungsmakler GmbH.
2021-02-24: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.01.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Prill-Assekuranz UG & Co. KG", Heitersheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706728), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-12-17: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.01.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Michael Scheid UG ", Heitersheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 722979), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.