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Print Industry GmbH

Druckfarbenserie, PerfectSpot, UV-Xtreme..., PSO Bio, Varcotec, PerfectCut, PerfectPrint
Adresse / Anfahrt
Leimengrube 10
74613 Öhringen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-08-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2015. Geschäftsanschrift: Leimengrube 10, 74613 Öhringen. Gegenstand: Vertrieb von grafischen Produkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Frings, Jens, Langenbrettach, *17.03.1986, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-10-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Frings Print Industry e.K.", Öhringen (Amtsgericht Stuttgart HRA 731237) auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Frings, Jens, Langenbrettach, *17.03.1986 hat als Inhaber der Firma "Frings Print Industry e.K.", Öhringen (Amtsgericht Stuttgart HRA 731237) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2015 mit Ergänzung vom 19.10.2015 und des Versammlungsbeschlusses vom jeweils selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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