2017-11-13: (Der Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit Nahrungsergänzungsmitteln.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kielmannseggstraße 118, 22043 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafter können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Gnekow, Holger Christian Gunther, Hamburg, *27.10.1957; Gnekow, Heike Sabine Marlene, Hamburg, *08.08.1988, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-12-18: (Geändert, nun: Der Betrieb von Apotheken, insbesondere der Privilegierten Adler-Apotheke mit der Filiale Adler Apotheke Pharmaservice.). Priv. Adler Apotheke oHG. Änderung zur Geschäftsanschrift: Wandsbeker Marktstraße 73, 22041 Hamburg.
2018-05-31: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.05.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 02.05.2018 das von dem Einzelkaufmann Gnekow, Holger Christian Gunther, Hamburg, *27.10.1957 unter der Firma Privilegierte Adler-Apotheke Holger Gnekow Hamburg-Wandsbek in Hamburg betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 31.05.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.