2016-04-26: Firma: Pro Gamersware GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Gaußstraße 1, 10589 Berlin; Gegenstand: Handel mit EDV-Zubehör, Möbeln und Textilien für den Bereich IT and Gaming sowie Im- und Export von EDV-Zubehör, Möbeln und Textilien aller Art für den Bereich IT and Gaming; Erbringung von Management Dienstleistungen sowie Dienstleistungen zur kaufmännischen Beratung, jeweils von verbundenen Unternehmen, soweit hierfür keine Genehmigungen oder Zustimmungen erforderlich sind; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Kostadinov, Kay-Kiril, *22.09.1976, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Sonn, Toni, *22.01.1980, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.03.2016 mit Änderung vom 25.04.2016 in § 1
2019-04-01: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat am 15.02.2019 einen Gewinnabführungsvertrag mit der Play Pro Management GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 200809 B) geschlossen, dem die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2019 zugestimmt hat.
2021-10-12: Änderung zu Nr. 1: Vertretungsbefugnis numehr: Geschäftsführer: Kostadinov, Kay-Kiril; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 2: Vertretungsbefugnis nunmehr: Geschäftsführer: Sonn, Toni; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.10.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
2022-04-26: Bekanntmachung gem. § 10 HGB wie folgt:
Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsplanes eingereicht.
1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt:
Als übertragende Gesellschaft die CaseGiLux Holdings S.a r.l., eine nach luxemburgischem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à responsabilité limitée) mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.
(b) Als übernehmende Gesellschaft die Pro Gamersware GmbH, eine nach deutschem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin Bundesrepublik Deutschland.
2. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: Die CaseGiLux Holdings S.à.r.l. ist im Handels- und Firmenregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter der RegisternummerNr. B240565 eingetragen. (b) Die Pro Gamersware GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 176268 B eingetragen.
3. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird Folgendes mitgeteilt:
Bei der übernehmenden Pro Gamersware GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Pro Gamersware GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Pro Gamersware GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Pro Gamersware GmbH auf dieses Recht hingewiesen werden (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 3 UmwG). Gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Pro Gamersware GmbH (Gaußstraße 1, 10589 Berlin) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Pro Gamersware GmbH gefordert werden.
Bei der übertragenden Gesellschaft CaseGiLux Holdings S.à.r.l. ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Artikel 1021-9 des Gesetzes von 1915. Gemäß Artikel 1021-9(l) des Gesetzes von 1915 haben die Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften, deren Forderungen bereits vor der Veröffentlichung des Dokuments, das die Verschmelzung feststellt, begründet wurden, das Recht, innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung bei dem Vorsitzenden Richter der Kammer des für Handelssachen zuständigen Bezirksgerichts, in dessen Bezirk die Schuldnerin ihren Sitz hat, d.h. Monsieur le 1er Vice-President du Tribunal d'Arrondissement, pris en sa qualité de magistrat présidant la chambre du Tribunal d'Arrondissement de et à Luxemburg (Stadt), siégeant en matiére commerciale, Ba
timent CO, Cité judiciaire, L-2080 Luxemburg, die Stellung von Sicherheiten für fällige und noch laufende Forderungen für den Fall zu beantragen, dass der Verschmelzungsvorgang die Sicherheiten der Gläubiger verringern Würde und die Gesellschaft ihnen keine angemessenen Sicherheiten zur Verfügung gestellt hat. Dieses Recht steht den Gläubigem jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.
(b) Minderheitsgesellschafter der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind nicht vorhanden. Sämtliche Anteile der CaseGiLux Holdings sa r.l. werden von der Pro Gamersware GmbH gehalten. Sämtliche Anteile der Pro Gamersware GmbH werden von der Play Pro Management GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Registernummer HRB 200809 B, gehalten.
(c) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger
und der Minderheitsgesellschafter der übertragenden Gesellschaft CaseGiLux Holdings S.à. r.l. und der übernehmenden Gesellschaft Pro Gamersware GmbH können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: Pro Gamersware GmbH, Gaußstraße 1, 10589 Berlin.
2022-06-09: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Rechtsverhaeltnis: Die CaseGiLux Holdings S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg, Registernummer B240565) ist als übertragende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsplans vom 30.05.2022, des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.05.2022 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 30.05.2022 auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen.