2010-05-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2010 mit Nachtrag vom 06.05.2010. Geschäftsanschrift: Lange Straße 8, 74564 Crailsheim. Gegenstand: Projektierung, die Errichtung, der Betrieb von Solarkraftwerken insbesondere in Coburg. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Huß, Stephan, Crailsheim, *22.10.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Klindworth, Michael, Lauda-Königshofen, *06.02.1959.
2011-12-02: Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital, Geschäftsanteil), 8 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Firma geändert; nun: Pro Solar GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Projektierung, die Errichtung, der Betrieb von Solarkraftwerken. Stammkapital nun: 25.000,00 EUR.
2013-11-26: Mit der "Primus Valor AG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 703215) wurde am 08.11.2013 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 08.11.2013 zugestimmt hat.
2015-04-20: Bestellt als Geschäftsführer: Grundler, Gordon, Hirschberg, *22.12.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-05-20: Änderung der Geschäftsanschrift: Haller Straße 189, 74564 Crailsheim.
2019-09-17: Der zwischen der Gesellschaft und der "Primus Valor AG", Mannheim am 08.11.2013 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2018 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.