2016-07-11: VR 5519 KI: Pro StadtRegionalBahn e.V., Kiel. Rechtsverhaeltnis: Der Verein ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2016 sowie der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.05.2016 mit dem Förderverein StadtRegionalBahn e.V. mit Sitz in Kiel durch Übertragung seines Vermögens als Ganzes verschmolzen.
Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Kiel, VR 5567 KI) wirksam geworden.
Der Verein ist erloschen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.