2012-09-10: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 24.07.2012 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2012 mit dem ProCura Verbraucherbund Sachsen e. V. mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, VR 3349) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.