2008-03-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.02.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Serviceleistungen in der fremdsprachlichen Kommunikation insbesondere Übersetzungs- und Dolmetscherdienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an deren Unternehmen zu beteiligen oder diese ganz zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen zu gründen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Kaleta, Anna, Hannover, *28.02.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rosenbauer, Stefan, Essen, *08.10.1970. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma,Sitz),2 (Gegenstand) und mit ihr die Sitzverlegung von Essen (bisher Amtsgericht Essen HRB 19830) nach Hannover beschlossen.
2019-01-18: Neue Geschäftsanschrift: Schaufelder Straße 11, 30167 Hannover.
2019-12-03: Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2019 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Firma Anna Kaleta e.K. im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 55.000,00 EUR auf 80.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) beschlossen. 80.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2019 Teile des Vermögens der Anna Kaleta e.K. mit Sitz in Hannover (AG Hannover HRA 204920) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-12-16: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.12.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.