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ProTec Industriebedarf GmbH

Großhandel, Einbaufertige, Schlauchleitungen..., Schlauchtechnik, Pneumatik, Dichtungen, Kunststoffsägezentrum, Kunststoffe, Antriebstechnik, Industriebarf, Bestellmenge
Adresse / Anfahrt
Neustraße 26
52146 Würselen
Kontakt
26 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 26 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2008-06-19:
Nach Berichtigung der Eintragung vom 09.06.2008: Der Wohnort des Geschäftsführers Haaken, Dirk lautet richtig: Aachen.

2008-06-19:
Die jeweils einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Haaken, Dirk, Würselen, *09.08.1969 und Jansen, Heinz, Stolberg, *28.09.1945 sind nunmehr befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-09-29:
Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Jansen, Jörg, Stolberg, *01.04.1974.

2010-06-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Aachen nach Würselen beschlossen. Würselen. Geschäftsanschrift: Neustraße 26, 52146 Würselen.

2011-01-31:
Nicht mehr Geschäftsführer: Jansen, Heinz, Stolberg, *28.09.1945. Prokura erloschen: Jansen, Jörg, Stolberg, *01.04.1974. Bestellt als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Jansen, Jörg, Stolberg, *01.04.1974. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Jansen, Heinz, Stolberg, *28.09.1945.

2019-08-28:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsvertrages vom 24.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage Teile ihres Vermögens im Wege der Abspaltung auf die ProTec Fertigungsgesellschaft mbH mit Sitz in Würselen (Amtsgericht Aachen HRB 22738) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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