2011-11-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.09.2011. Geschäftsanschrift: Altrottstraße 31, 69190 Walldorf. Gegenstand: Die Software-Entwicklung sowie der Handel und Verkauf von Software. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Thota, Suseela Devi, Leimen, *16.04.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-03-04: Bestellt als Geschäftsführer: Delizia, Bradley, Wayne, Pennsylvania / Vereinigte Staaten, *12.02.1970; Muse, David, Marietta, Georgia / Vereinigte Staaten, *29.03.1974, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Thota, Suseela Devi, Leimen, *16.04.1981.
2021-10-11: Die Gesellschaft hat am 08.10.2021 den Entwurf des Verschmelzungsplans zur grenzüberschreitenden Verschmelzung zwischen der "Elemica International B. V." als übernehmende Rechtsträgerin und der hiesigen Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt:a) ProcessWeaver GmbH, eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Walldorf, Deutschland, als übertragende Rechtsträgerin;b) Elemica International B.V., eine private Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, als übernehmende Rechtsträgerin. Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind in den folgenden Registern eingetragen:a) ProcessWeaver GmbH, die übertragende Rechtsträgerin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim, unter HRB 713157 eingetragen.b) Elemica International B.V., die aufnehmende Rechtsträgerin, ist im Handelsregister bei der Kamer van Koophandel in den Niederlanden unter der KvK-Nummer 34153533 eingetragen. Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschafterna) Mit Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Verschmelzung gehen sämtliche Verpflichtungen und Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Nach Wirksamwerden der Verschmelzung müssen die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ihre Ansprüche daher gegenüber der übernehmenden Gesellschaft geltend machen.aa) Gläubigerrechte nach deutschem Recht Jedem Gläubiger der übertragenden Gesellschaft steht gemäß § 122j UmwG ein Anspruch auf Sicherheitsleistung zu, soweit er nicht Befriedigung verlangen kann. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Hierbei muss das Rechtsverhältnis, auf dem die Forderung beruht, so beschrieben werden, dass sich der infrage kommende Anspruch spezifizieren lässt. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des gemeinsamen Verschmelzungsplans entstanden sind. Schuldner der Forderungen ist die übertragende Gesellschaft. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Im Zeitpunkt der Anmeldung der Verschmelzung zur Eintragung im Handelsregister der übertragenden Gesellschaft muss die Geschäftsführung der übertragenden Gesellschaft versichern, dass alle Gläubiger mit Recht auf Sicherheitsleistung eine ausreichende Sicherheit erhalten haben. Ansprüche müssen direkt bei der übertragenden Gesellschafter unter nachstehender Anschrift (siehe Ziffer 4. b)) angemeldet werden.bb) Gläubigerrechte nach niederländischem Recht Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Gesellschaft kann dem gemeinsamen Verschmelzungsplan durch Petition beim zuständigen Amtsgericht in Amsterdam, Niederlande, unter Angabe der geforderten Sicherheiten innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Auslegung des gemeinsamen Verschmelzungsplans, bei dem niederländischen Handelsregister und an den eingetragenen Geschäftsanschriften der Gesellschaften, in einer niederländischen Tageszeitung und dem niederländischen Staatsanzeiger widersprechen. Sofern rechtzeitig Widerspruch erhoben wird, muss wenigstens eine der Gesellschaften Sicherheit für die Befriedigung der Ansprüche des Gläubigers der Übertragenden Gesellschaft oder der übernehmenden Gesellschaft leisten, oder die Befriedigung anders garantieren. Unterbleibt dies oder leistet eine der Gesellschaften keine Sicherheit, ist der Widerspruch erfolgreich, es sei denn, der Anspruch des Gläubigers ist hinreichend gesichert oder die finanzielle Lage der übernehmenden Gesellschaft bietet nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit für die Befriedigung des Anspruchs des entsprechenden Gläubigers als zuvor. Falls die Petition fristgerecht eingereicht wurde, können die Gesellschafter über die Verschmelzung nur beschließen, wenn der Widerspruch unwiderruflich zurückgezogen oder rechtskräftig aufgehoben wurde.Falls keine Petition eingereicht wurde, wird das zuständige Gericht eine Bescheinigung ausstellen, in der es bestätigt, dass keine Petition eingereicht wurde und die für die Durchführung der Verschmelzung erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden können.b) Kontaktadresse Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der ProcessWeaver GmbH unter der Anschrift ProcessWeaver GmbHAltrottstraße 3169190 Walldorf, Deutschland angefordert werden.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.