2019-09-17: Die Generalversammlung vom 17.05.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Genossenschaft wird durch den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Hat die Genossenschaft keinen Vorstand (Führungslosigkeit) wird die Genossenschaft für den Fall, dass ihr gegenüber Willenserklärungen abgegeben oder Schriftstücke zugestellt werden, durch den Aufsichtsrat vertreten.