2005-10-24: Prokura: Lawitzky, Elmar, *26.09.1953, Klein-Körris; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen.
2007-05-18: Prokura: 4.Pfaller, Peter, *10.01.1950, Dresden; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen.
2009-02-03: Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Elfers, Klaus; Nicht mehr Prokurist:; 2. Küppers, Jürgen.
2010-11-16: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Sachsendamm 6, 10829 Berlin Geschäftsführer:; 2. Lawitzky, Elmar, *26.09.1953, Klein-Köris Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 3. Lawitzky, Elmar; 5. Hoschar-Burkhardt, Katharina, geb. Burkhardt, *26.01.1966, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen.
2012-07-13: Änderung zu Nr. 2:; hinsichtlich der Vertretungsbefugnis sowie des Wohnortes, wie folgt:; Geschäftsführer:; Lawitzky, Elmar, *26.09.1953, Groß-Köris; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
2012-08-03: Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Dr. Jelinek, Michael.
2015-12-08: Prokura: Nicht mehr Prokurist: 4. Pfaller, Peter; Änderung zu Nr. 5: infolge geänderter Vertretungsbefugnis nunmehr; Hoschar-Burkhardt, Katharina, geb. Burkhardt; Einzelprokura
2016-12-21: Firma: Prof. Burkhardt Ingenieure GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 .
2017-05-10: Prokura: 6.
Lawitzky, Markus, *05.11.1979, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 7.
Thomas, Ingo, *13.06.1970, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
2018-10-24: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die bgw Ingenieurbüro für Projektmanagement im Gesundheitswesen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Dresden durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.