2020-08-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2020 Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2020, nebst Nachtrag vom 13.08.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 Abs. 1 (Firma, bisher: Platin 1960. GmbH), § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 119357) nach Offenbach am Main, § 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital und Stammeinlagen), 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Strahlenberger Straße 110, 63067 Offenbach am Main. Gegenstand: medizinische Dienstleistungen, nicht ausschließlich aber insbesondere im Bereich der bildgebenden Diagnostik und Therapie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Prof. Dr. Stehling, Michael Klaus, Rödermark, *22.01.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Vieth, Julia, Berlin, *01.10.1969.
2021-12-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der VITUS Prostata Center - Medizinisches Therapie-Zentrum GmbH mit dem Sitz in Offenbach am Main verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.