2006-06-28: Profi-Parts Fahrzeugteile Großhandelsgesellschaft mbH, Koblenz (Koblenz). neu bestellt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schmid, Jürgen, Morshausen, *04.08.1967; Täffner, Ronald, Lahnstein, *17.07.1958.
2006-07-13: Profi-Parts Fahrzeugteile Großhandelsgesellschaft mbH, Koblenz (Koblenz). neu bestellt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schmid, Jürgen, Morshausen, *04.08.1967; Täffner, Ronald, Lahnstein, *17.07.1958.
2007-01-23: Nicht mehr Geschäftsführer: Einig, Herwart, Mayen.
2007-09-10: Die Gesellschafterversammlung hat am 02.07.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 300.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 153.387,56 um EUR 6.612,44 auf EUR 160.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 Ziffer 1 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. 160.000,00 EUR.
2009-07-14: Von Amts wegen eingetragen: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gotschlich, Peter, Linden, *28.12.1955.
2011-09-26: Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer 1 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 840.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 1.000.000,00 EUR.
2011-09-26: Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer 1 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 840.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen.
2017-10-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2017 mit der A. Jakobs GmbH Autoteile mit Sitz in Saarburg (Amtsgericht Wittlich, HRB 2288) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-09-12: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2018 mit der "KUBRA Kuchenbecker und Braun Gesellschaft mit beschränkter Haftung" mit Sitz in Limburg (Amtsgericht Limburg a.d.L., HRB 287) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.