2019-10-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.09.2019. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Straße 15, 42489 Wülfrath. Gegenstand: Der Einzelhandel und der Großhandel von Berufsbekleidung, Zubehör und dazugehörige technischen Artikel, sowie die Herstellung und Entwicklung von Berufsbekleidung und Zubehör und der Handel mit Waren aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hecker, Heinrich, Wülfrath, *16.03.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-08-16: Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme des auszugliedernden einzelkaufmännischen Unternehmens Profi-Team Wülfrath Inhaber Heinrich Hecker e.K. (Amtsgericht Wuppertal, HRA 25361). Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2021-08-16: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.08.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2021 das einzelkaufmännische Unternehmen Profi-Team Wülfrath Inhaber Heinrich Hecker e.K. in Wülfrath (Amtsgericht Wuppertal, HRA 25361) als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-08-25: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.08.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.