2016-08-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2016 Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz, bisher: Dr. Tobias Müller Optik GmbH) und mit ihr die Sitzverlegung von Wetzlar (bisher Amtsgericht Wetzlar HRB 7059) nach Gelnhausen sowie die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Rentweg 3, 63571 Gelnhausen. Gegenstand: Beratung, die Herstellung, der Vertrieb, der Handel und die Forschung und Entwicklung von industriellen Erzeugnissen aus den Bereichen Metallurgie und Werkstofftechnik, Umwelttechnik, Sondermaschinenbau, Halbzeugherstellung sowie Aufbau- und Verbindungstechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Müller, Tobias, Gelnhausen, *04.09.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-09-06: Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: ProfiSeal GmbH. Neuer Gegenstand: Die Beratung, (i) die Herstellung, der Vertrieb, der Handel und die Forschung und Entwicklung von industriellen Erzeugnissen aus den Bereichen Metallurgie und Werkstofftechnik, Umwelttechnik, Sondermaschinenbau, Halbzeugherstellung sowie Aufbau- und Verbindungstechnik und (ii) die Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von Propellerwellenabdichtungen und Schottabdichtungen sowie der Handel mit Schiffsantriebskomponenten.
2018-09-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ProfiSeal GmbH mit dem Sitz in Schornsheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.