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Progress Software GmbH

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Adresse / Anfahrt
Zeil 127
60313 Frankfurt am Main
1x Adresse:

Agrippinawerft 26
50678 Köln


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12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 90 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2007-10-26:
Prokura erloschen: Bastian, Stefan. Bestellt als Geschäftsführer: Bastian, Georg Stefan, Burscheid, *16.06.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Appel, Michael.

2009-01-23:
Geschäftsanschrift: Agrippinawerft 26, 50678 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Bastian, Georg Stefan.

2009-08-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.07.2009 mit der DataDirect Technologies GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 53663) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-08-28:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2009 mit der IONA Technologies GmbH mit Sitz in Griesheim (AG Darmstadt, HRB 7939) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-05-06:
Nach Sitzverlegung nunmehr (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 96393) Frankfurt.

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