2009-02-20: (Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der ambulanten, stationären und teilstationären sozialpädagogischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen sowie die Erbringung von schulischen Betreuungsleistungen für Kinder, Jugendliche und Familien.). Neue Firma: Projekt PETRA GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Ziegelhütte 2, 36381 Schlüchtern. Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Dr. Büttner, Peter, Schlüchtern, *08.09.1946. Eingetreten als persönlich haftende Gesellschafterin: Dr. Büttner Beteiligungs GmbH, Schlüchtern (Amtsgericht Hanau HRB 92700), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Neufarth, Peter, Tabarz, *02.10.1964.Gegenstand geändert.
2009-10-19: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Psychologische Praxis PETRA e.K. mit Sitz in Schlüchtern (Amtsgericht Hanau HRA 92705) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Nicht übertragen und ausgegliedert sind a) der als im Sonderbetriebsvermögen des übertragenden Rechtsträgers stehende Grundbesitz -Grundbuch von Weiterstadt Blatt 5461, Einsteinstr. 37 -Grundbuch von Herolz Blatt 994, Jacobsgärten 4 sowie die damit verbundenen Darlehensverbindlichkeiten b) der Sonderposten mit Rücklagenanteil nach § 3 ZRFG, der bezüglich des vorgenannten Grundbesitzes gebildet wurde. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
2009-10-19: Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 06.10.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.