2010-12-20: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.12.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Quadriga Games GmbH", Potsdam (Amtsgericht Potsdam HRB 22595 P) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-02-25: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.01.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.01.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Serious Games Solutions GmbH", Potsdam (Amtsgericht Potsdam HRB 22631 P) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-10-14: Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Einziehung) sowie durch Einfügung von § 11 a (Sonderrechte des Gründungsgesellschafters) beschlossen. Einzelprokura: Epple, Andreas, Reutlingen, *24.05.1967.
2016-02-10: Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung und der Vertrieb von Soft- und Hardware, insbesondere zu Zwecken der Bildung und des Lernens, der Information, der Verkaufsförderung, der PR und Werbung sowie der Unterhaltung; die Entwicklung und der Vertrieb von Computerspielen und anderen Softwareprodukten für Online-und Offline-Vermarktungsplattformen; der Betrieb von Onlineportalen und Onlineservices; die Durchführung von Konzeptions- und Beratungsleistungen, insbesondere auf dem Gebiet der IT-Technik und die Entwicklung, Konzeption und Vermarktung von Onliine- und Offlinesystemen und Onlineportalen und Plattformen; die Entwicklung, Konzeption und Vermarktung von nicht digitalen Spiel- und Lernmedien. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.01.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Serious Games Solutions GmbH", Potsdam (Amtsgericht Potsdam HRB 22627) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-05-13: Mit der "KGK Games Holding GmbH", Karlsruhe wurde am 08./09.04.2020 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 08.04.2020 zugestimmt hat.