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Prosan Armaturen GmbH

Qualitätsarmaturen, Wandstangen
Adresse / Anfahrt
Kamp 80
49074 Osnabrück
Kontakt
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2012-03-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2012. Geschäftsanschrift: Kamp 80, 49074 Osnabrück. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion von Sanitärarmaturen und Sanitärartikeln sowie die Vornahme und Ausführung aller ähnlichen oder damit zusammenhängenden Geschäfte, soweit sie zur Erreichung des Gesellschaftszwecks als dienlich erscheinen oder die Gesellschaft zu fördern geeignet sind, insbesondere auch die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Vermittlung von Geschäften im Hinblick auf den Gesellschaftszweck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Chami, Oliver, Osnabrück, *10.04.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-09-17:
Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 58644 Iserlohn, Geschäftsanschrift: Grüner Weg 24-32, 58644 Iserlohn.

2015-05-04:
Aufgehoben: Zweigniederlassung 58644 Iserlohn, Geschäftsanschrift: Grüner Weg 24-32, 58644 Iserlohn.

2016-06-28:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.05.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.05.2016 mit der VDH GmbH mit Sitz in Osnabrück verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2016-06-29:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden VDH GmbH mit Sitz in Osnabrück am 28.06.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.