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Prospektservice Deutschland MSSW GmbH & Co. KG

Marketing und Werbung, Prospektmanager, PSD...
Adresse / Anfahrt
Bebelsbergstraße 1
71088 Holzgerlingen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2011-03-28:
(Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung klassischer Medien.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Uferstraße 2, 71032 Böblingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Medienservice Südwest GmbH, Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 729290), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-06-27:
Firma geändert; nun: Prospektservice Deutschland MSSW GmbH & Co. KG. Sitz verlegt; nun: Holzgerlingen. Geschäftsanschrift: Max-Eyth-Str. 38, 71088 Holzgerlingen.

2016-09-28:
Neue Geschäftsanschrift: Bebelsbergstr. 1, 71088 Holzgerlingen. Firma und Sitz geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: MP Management GmbH, Holzgerlingen , mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-11-16:
Einzelprokura: Höfinger, Sebastian, Holzgerlingen, *20.06.1982.

2018-10-02:
Prokura erloschen: Höfinger, Sebastian, Holzgerlingen, *20.06.1982.

2019-03-04:
Einzelprokura: Steinhübel, Mathias, Ehningen, *06.10.1980.

2020-12-08:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.12.2020 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "KEV Küchen- und Elektro-Vertriebsgesellschaft in Fellbach mbH & Co. KG", Fellbach (Amtsgericht Stuttgart HRA 734649) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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