2018-11-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.10.2018. Geschäftsanschrift: Humboldtstraße 9 - 11, 53819 Neunkirchen-Seelscheid. Gegenstand: Der Verkauf von Kindermöbeln und Textilien. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weiser, Anne Hanne, Lohmar, *19.07.1985, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-06-17: Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 30.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf 31.000,00 EUR zur Durchführung der Ausgliederung der Anne Weiser e.K. mit Niederlassung in Neunkirchen-Seelscheid (Amtsgericht Siegburg, HRA 6410) beschlossen. Neues Stammkapital: 31.000,00 EUR. Einzelprokura: Marczak, Yvonne, Neunkirchen-Seelscheid, *10.09.1981. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 07.05.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2019 die Gesamtheit des von der Einzelkauffrau Anne Weiser, Lohmar, *19.07.1985, unter der Firma Anne Weiser e.K. mit Niederlassung in Neunkirchen-Seelscheid (Amtsgericht Siegburg, HRA 6410) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-06-24: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.06.2019 wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.