2017-09-29: VR 7250 P: Pusteblume e.V., Kleinmachnow. Rechtsverhaeltnis: Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2017; 07.08.2017 hat die formwechselnde Umwandlung des Vereins in die Pusteblume gemeinnützige GmbH mit Sitz in Kleinmachnow beschlossen. Die formwechselnde Umwandlung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung der neuen Rechtsform in das für diese maßgebliche Register (Amtsgericht Potsdam, HRB 30338 P) wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.