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Q-4 GmbH

Prozessmanagement, Phasen solcher Vorhaben, Steigernde..., BigRep, ESUN, Finanzierungsrunde, Formlabs, Foundry
Adresse / Anfahrt
Pariser Straße 50
81667 München
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2005-08-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2005. Gegenstand des Unternehmens: Dienstleistung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie strategische Management- und Prozessberatung sowie Vertrieb und Wartung von entwickelten und vertriebenen Produkten. Ausgenommen sind Beratungen, die einer Erlaubnis bedürfen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brunner, Thomas Levin, München, *10.05.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-04-18:
Bestellt: Geschäftsführer: Lerch, Christian, Fürstenfeldbruck, *03.05.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-11-10:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Pariser Str. 50, 81667 München.

2016-06-17:
Die 3dDinge UG mit dem Sitz in Dachau ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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