2014-05-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.04.2014. Geschäftsanschrift: Bellenstr. 58, 68163 Mannheim . Gegenstand: Die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung in anderen Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der QIT Systeme GmbH & Co. KG mit Sitz in Mannheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Baur, Stefan Alexander, Heidelberg, *08.03.1969; Strifler, Alexander Georg, Schwetzingen, *10.07.1974, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-04-01: Änderung der Geschäftsanschrift: Cubex 41 UM MA, Haus 41, Theodor-Kutzer-Ufer 1-3, 68167 Mannheim.
2020-02-19: Änderung der Geschäftsanschrift: Julius-Hatry-Straße 1, 68163 Mannheim.
2020-12-15: Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: QIT Systeme GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie sowie der Handel mit Hardware und Software und die Softwareentwicklung. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "QIT Systeme GmbH & Co. KG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 705603) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.