2008-12-15: Geschäftsanschrift: Beckstr. 10, 30457 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Masselink, Thomas, Springe, *21.07.1961. Nicht mehr Geschäftsführer: Adelmann, Helmut, Biberach, *10.07.1963. Prokura erloschen: Masselink, Thomas, Springe, *21.07.1961.
2013-03-05: Der Übergang der im Geschäftsbetrieb des nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmens unter der Bezeichnung "nordlind Unabhängige Produktionsagentur" Inhaber Matthias Könneke, begründeten Verbindlichleiten ist bei dem Erwerb durch die Gesellschaft ausgeschlossen worden.
2020-01-03: Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: QUBUS media GmbH.
2020-08-18: Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere eine Änderung in § 2 und in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Erhöhung des Stammkapitals um 2.633.200,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Quensen Druck + Verlag GmbH mit Sitz in Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 204460) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb einer Druckerei und eines Verlages, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb graphischer Erzeugnisse aller Art, insbesondere Prospekte, Kataloge, Bücher, Akzidenzen, Kalender und ähnliches sowie Werbemittel in der Form von Displays. 5.266.400,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Quensen, Thomas, Hannover, *26.05.1958. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ahrens, Armin, Borsum, *10.02.1965. Prokura geändert bei: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Motz, Michael, Braunschweig, *16.06.1970.
2020-10-07: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.12.2019 mit der Quensen Druck + Verlag GmbH mit Sitz in Hildesheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.