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QUESY GmbH & Co. KG

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Adresse / Anfahrt
Ehlbeek 17
30938 Burgwedel
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-09-08:
Der Sitz ist nach Burgwedel verlegt. Burgwedel. Geschäftsanschrift: Ehlbeek 17, 30938 Burgwedel.

2012-01-10:
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: QUESY Verwaltungs GmbH, Isernhagen (Amtsgericht Hannover HRB120940).

2012-08-28:
Rötung zur Eintragung vom 03.01.2012 ergänzend nachgeholt: Persönlich haftender Gesellschafter: QUESY Verwaltungs GmbH, Isernhagen (HRB 3860). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.12.2011 mit der Karin Daume Maschinenteile GmbH & Co. KG mit Sitz in Burgwedel (Amtsgericht Hannover HRA 120109) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2013-02-05:
Einzelprokura: Weißberg, Sandra, Burgwedel, *07.05.1973.

2017-09-08:
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.01.2017 mit der Daume Patentbesitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Burgwedel verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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