2015-08-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.06.2015. Geschäftsanschrift: Jean-Monnet-Straße 1-3, 63165 Mühlheim am Main. Gegenstand: Unternehmensberatung und Qualitätsmanagementberatung, Projektmanagementberatung, Büromanagement, Schulung, Coaching, Moderation. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Derling-Kretzler, Nikola Stephanie, Obertshausen, *27.08.1977; Szabó, Györgyi, Mühlheim am Main, *02.12.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-11-30: Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 25.008,00 EUR.
2015-12-29: Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der QuaPro Services Szabó und Derling-Kretzler Unternehmens- und Qualitätsmanagementberatung Partnerschaftsgesellschaft und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.018,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 31.10.2015 Bezug genommen.
2016-01-05: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der QuaPro Services Szabó und Derling-Kretzler Unternehmens- und Qualitätsmanagement Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Mühlheim am Main verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.