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Quantum GmbH

Wirtschaftsprüfung, Ralph Waldo, Ralph Waldo Emerson..., Waldo Emerson, Steuerfachangestellten, ###COPYRIGHTDATUM###, ###FOOTER###, Berufsexamen, Gehaltsbestandteile, Ihr Tätigkeitsfeld
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Stockumer Straße 30
59368 Werne
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2x HR-Bekanntmachungen:

2019-11-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2019. Geschäftsanschrift: Stockumer Str. 30, 59368 Werne. Gegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens sind die für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO. 2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie zum Beispiel Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen, soweit diese nicht gem. § 43a Abs. 3 Satz 2 WPO durch die Wirtschaftsprüferkammer genehmigt worden ist. 3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Der Leiter der Zweigniederlassung muss Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein; § 47 Satz 1 WPO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hammer, Thomas, Plettenberg, *03.10.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-11-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens sind die für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO. 2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie zum Beispiel Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen, soweit diese nicht gern. § 43a Abs. 3 Satz 2 WPO durch die Wirtschaftsprüferkammer genehmigt worden ist. 3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Der Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein; § 47 Satz 1 WPO.