2011-09-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2011 und der Gesellschafterversammlung der Firma R & H Bau- und Rohstoffhandel KG mit Sitz in Urmitz/Rhein (Amtsgericht Koblenz HRA 11516) vom 11.07.2011 als übertragender Rechtsträger verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-11-03: Geändert, nun Neue Firma: Rünz & Hoffend GmbH & Co. KG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Kessler, Udo, Urmitz/Rhein, *08.11.1958.
2020-07-14: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.05.2020 mit der Hubaleck GmbH & Co. KG mit Sitz in Urmitz verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.